Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für naturpädagogische Veranstaltungen von Naturerleben Eifel
Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Anja Kessler – Naturerleben Eifel – und den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern über die Durchführung naturpädagogischer Veranstaltungen. Dazu zählen Schulen, Kindertagesstätten und sonstige Einrichtungen ebenso wie Familien und Einzelpersonen.
Werden Veranstaltungen über Kooperations- oder Vertragspartner gebucht, für die bereits eigene vertragliche Regelungen zu Preisen, Stornierung und Zahlungsbedingungen bestehen, gelten ergänzend oder abweichend deren eigene Vereinbarungen (siehe Ziffer 11).

2. Aufsichtspflicht und Verantwortung

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweils verantwortlichen Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder sonstigen Begleitpersonen der Einrichtung oder der Familien.
Die Naturpädagogin bzw. die eingesetzten Honorarkräfte übernehmen die fachliche Anleitung und Durchführung des jeweiligen Programms.
Bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten wird die Anzahl der erforderlichen Begleitpersonen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der Einrichtung bzw. des Veranstalters festgelegt. Abweichungen können im Einzelfall vor Beginn der Veranstaltung mit der Naturpädagogin bzw. der eingesetzten Honorarkraft abgestimmt werden.

3. Lehrergespräch und besondere Situationen

Vor Beginn der Veranstaltung findet mit den verantwortlichen Begleitpersonen ein kurzes Lehrergespräch bzw. Einführungsgespräch statt.
Dabei werden insbesondere gesundheitliche Besonderheiten, Allergien, Unterstützungsbedarfe sowie weitere für die Durchführung relevante Besonderheiten und Verhaltensauffälligkeiten besprochen.
Die Begleitpersonen informieren die Naturpädagogin bzw. die eingesetzten Honorarkräfte über Besonderheiten, die für die Sicherheit oder Durchführung des Programms von Bedeutung sein können.
Die im Lehrergespräch vereinbarten Sicherheits- und Verhaltensregeln sind von allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu beachten.
Eine Verabreichung von Medikamenten durch die Naturpädagogin bzw. die von ihr eingesetzten Honorarkräfte erfolgt grundsätzlich nicht.

4. Umgang mit Pflanzen, Früchten und Pilzen

Im Rahmen der Veranstaltungen können Pflanzen, Kräuter und Früchte der Natur erklärt und vorgestellt werden.
Die Naturpädagogin vermittelt ausschließlich Kenntnisse zu Pflanzen und Kräutern, die im Rahmen ihrer naturpädagogischen Tätigkeit ausgewählt und erklärt werden. Ein eigenständiges Sammeln, Verwenden oder Verzehren von Pflanzen nach der Veranstaltung erfolgt bei Erwachsenen in eigener Verantwortung und eigenem Ermessen.
Minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen nach der Veranstaltung nicht eigenständig Kräuter sammeln oder verwenden. Pflanzen und Beeren müssen vor dem weiteren Verwenden oder Verzehren zwingend von einem Erwachsenen überprüft werden.
Bei Beeren und anderen essbaren Früchten und Kräutern liegt die Entscheidung über einen möglichen Verzehr während der Veranstaltung bei den verantwortlichen Begleitpersonen. Den begleitenden Teamern ist der Verzehr untersagt.
Pilze werden im Rahmen der Veranstaltungen grundsätzlich nicht gesammelt, verwendet oder zum Verzehr freigegeben.
Die vermittelten Kenntnisse beruhen auf der fachlichen Ausbildung der Naturpädagogin zur Wildpflanzenpädagogin, ihrer eigenen Erfahrung sowie der Verwendung einschlägiger Fachliteratur.

5. Teilnahmevoraussetzungen und persönliche Ausstattung

Die naturpädagogischen Veranstaltungen finden überwiegend im Freien und unter wechselnden natürlichen Bedingungen statt. Eine geeignete Ausstattung ist daher Voraussetzung für eine sichere und angenehme Teilnahme.
Feste und geschlossene Schuhe sind erforderlich. Sandalen, Flip-Flops, Badeschuhe und andere offene Schuhe eignen sich für keine der von Naturerleben Eifel angebotenen Veranstaltungen.
Die Kleidung muss wettergerecht sein und darf schmutzig werden, da wir uns aktiv in der Natur bewegen.
Bei einer Höhlenwanderung ist lange Kleidung erforderlich, da das raue Vulkangestein zu Verletzungen führen kann. Entsprechende Kleidung ist bereits zur Veranstaltung mitzubringen bzw. zu tragen.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer führt ausreichend Getränke für die Dauer der Veranstaltung mit sich.
Sofern keine gemeinsame Verpflegung Bestandteil der Veranstaltung ist, wird eine Rucksackverpflegung von den jeweiligen Teilnehmern selbst mitgebracht. Eine Verpflegung seitens der Naturpädagogin oder ihrer Honorarkraft ist nicht Bestandteil der Veranstaltung.
Je nach Wetterlage ist selbstständig für Sonnen-, Regen- und gegebenenfalls Kälteschutz zu sorgen.
Bei Veranstaltungen im Wald und in Bereichen mit höherer Vegetation wird lange Kleidung, insbesondere lange Hosen, empfohlen.
Die notwendigen Hinweise zur Ausstattung werden den begleitenden Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften im Vorfeld bzw. spätestens zu Beginn der Veranstaltung mitgeteilt.
Im Rahmen der Begrüßung wird die Ausstattung der Gruppe nochmals angesprochen. Sollte dabei ungeeignetes Schuhwerk festgestellt werden, wird dies gemeinsam mit den begleitenden Personen besprochen und nach Möglichkeit eine passende Lösung gefunden.
Die Anforderungen an Schuhwerk und Verpflegung gelten für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unabhängig von Alter, Gruppengröße oder Art der Buchung.

6. Wetter, Witterung und Sicherheit

Die naturpädagogischen Veranstaltungen finden grundsätzlich bei unterschiedlichen Wetterbedingungen und überwiegend im Freien statt. Das Programm wird entsprechend den aktuellen Witterungsverhältnissen angepasst.
Bei ungünstigen Wetterbedingungen können einzelne Programmpunkte verändert, angepasst oder durch eine geeignete Alternative ersetzt werden. Die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer steht dabei stets im Vordergrund.
Amtliche Wetter- und Unwetterwarnungen sowie die aktuelle Wetterlage vor Ort werden bei der Planung und Durchführung der Veranstaltung berücksichtigt. Bei entsprechenden Warnungen kann das Programm angepasst, unterbrochen oder aus Sicherheitsgründen abgesagt werden.
Bei besonderen Wetterlagen, insbesondere bei Gewitter, Sturm, Starkregen, Hochwasser oder extremer Hitze, kann die Naturpädagogin bzw. die eingesetzte Honorarkraft einzelne Programmpunkte unterbrechen oder aus Sicherheitsgründen von der Durchführung absehen.
Auch bei Feuerangeboten wird die Durchführung den jeweiligen Witterungs- und örtlichen Bedingungen angepasst oder aus Sicherheitsgründen abgesagt. Feuer wird ausschließlich an dafür vorgesehenen und geeigneten Stellen und unter fachlicher Anleitung durchgeführt.
Die Entscheidung über notwendige Änderungen oder einen Abbruch des Programms aufgrund der aktuellen Sicherheitslage trifft die Naturpädagogin bzw. die eingesetzte Honorarkraft in Abstimmung mit den begleitenden Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften.

7. Verhalten in der Natur und bei besonderen Aktivitäten

Die naturpädagogischen Veranstaltungen finden in natürlichen Lebensräumen statt. Ein respektvoller Umgang mit der Natur sowie die Beachtung der Anweisungen der Naturpädagogin bzw. der eingesetzten Honorarkräfte und der begleitenden pädagogischen Fachkräfte sind Voraussetzung für die Teilnahme. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halten sich an die jeweils erläuterten Regeln zum Schutz der Natur und zur eigenen Sicherheit. Dazu gehört insbesondere ein angemessenes Verhalten im Wald, an Bächen und Gewässern sowie auf den jeweils genutzten Wegen und Flächen.
Bei Aktivitäten am oder im Wasser gelten die zu Beginn der Veranstaltung erläuterten Sicherheitsregeln. Das Betreten des Wassers erfolgt ausschließlich im Rahmen der angeleiteten Aktivitäten und nach den entsprechenden Anweisungen.
Bei Veranstaltungen mit Feuer wird ausschließlich an dafür vorgesehenen und geeigneten Stellen Feuer gemacht. Das Arbeiten am Feuer erfolgt nur unter Anleitung und nach den jeweils erläuterten Sicherheitsregeln. Ein eigenständiges Entzünden oder Verändern des Feuers ist nicht gestattet.
Werden bei einer Veranstaltung Werkzeuge oder andere Arbeitsmaterialien eingesetzt, dürfen diese ausschließlich entsprechend der Einweisung und unter Beachtung der jeweiligen Sicherheitsregeln verwendet werden.
Die Naturpädagogin bzw. die eingesetzten Honorarkräfte können bei Nichtbeachtung der Sicherheitsregeln oder bei gefährdendem Verhalten die Teilnahme an einzelnen Aktivitäten einschränken oder diese für die betreffende Person beenden.

8. Absage, Änderung und Abbruch durch die Naturpädagogin

Die Naturpädagogin bzw. die von ihr eingesetzten Honorarkräfte können eine Veranstaltung absagen, verschieben, ändern oder vorzeitig beenden, wenn eine sichere oder ordnungsgemäße Durchführung aufgrund besonderer Umstände nicht gewährleistet werden kann.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:

  • Krankheit oder kurzfristigem Ausfall der Naturpädagogin bzw. einer eingesetzten Honorarkraft
  • amtlichen Wetter- oder Unwetterwarnungen, am Tag der Veranstaltung oder im Vorfeld
  • Gewitter, Sturm, Starkregen, Hochwasser oder extremer Hitze am Tag der Veranstaltung
  • besonderen Gefahrenlagen am Veranstaltungsort
  • sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die eine sichere Durchführung nicht ermöglichen


Soweit es die Situation zulässt, wird zunächst geprüft, ob das Programm angepasst oder durch eine geeignete Alternative ersetzt werden kann.
Muss eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgesagt oder vorzeitig beendet werden, wird dies mit den begleitenden Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften abgestimmt.
Wird eine Veranstaltung aus Gründen, die von der Naturpädagogin bzw. der eingesetzten Honorarkraft nicht zu vertreten sind, abgesagt, entstehen der buchenden Einrichtung für die nicht erbrachte Veranstaltung keine Kosten.
Wird eine Veranstaltung aus Sicherheitsgründen vorzeitig beendet, wird grundsätzlich nur der bis zum Abbruchzeitpunkt erbrachte Leistungsumfang berechnet. Für nicht erbrachte Leistungen entstehen der buchenden Einrichtung keine Kosten.

9. Umgang mit bereitgestelltem Material

Für die Veranstaltungen werden Materialien, Werkzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung gestellt. Diese sind entsprechend den Anweisungen sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.
Bei Beschädigung oder Verlust gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Fotoaufnahmen während der Veranstaltung

Im Rahmen der naturpädagogischen Veranstaltungen können zu Dokumentations- und Werbezwecken Fotoaufnahmen entstehen. Dies kann sowohl der eigenen Öffentlichkeitsarbeit als auch der Dokumentation im Rahmen der Zusammenarbeit mit Naturparken und anderen Kooperationspartnern dienen.
Dabei werden grundsätzlich keine erkennbaren Gesichter von minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern aufgenommen. Die Aufnahmen erfolgen nach Möglichkeit aus einer Perspektive, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht identifizierbar sind, beispielsweise von hinten.
Die Auswahl und Verwendung der Aufnahmen erfolgt sorgfältig. Vor einer Verwendung wird die zuständige Betreuungsperson der Einrichtung über die vorgesehenen Bilder informiert und um Bestätigung gebeten.
Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Fotos erfolgt ausschließlich im Rahmen der datenschutzrechtlich zulässigen Voraussetzungen. Ergänzende Regelungen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Naturpädagogin.

11. Stornierung bei Direktbuchungen

Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Veranstaltungen, die direkt bei der Naturpädagogin gebucht werden und für die keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen mit einem Kooperations- oder Vertragspartner bestehen.
Eine verbindlich gebuchte Veranstaltung kann durch die buchende Person, Gruppe oder Einrichtung schriftlich abgesagt werden. Für die Höhe der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage maßgeblich.

  • Bis 21 Tage vor der Veranstaltung: kostenfreie Stornierung
  • 20 bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 25 % des vereinbarten Preises
  • 13 bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des vereinbarten Preises
  • 6 bis 2 Tage vor der Veranstaltung: 75 % des vereinbarten Preises
  • Am Vortag oder am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Preises


Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund, den die buchende Person, Gruppe oder Einrichtung nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, kann im Einzelfall eine abweichende Regelung zu den Stornokosten vereinbart werden.
Für Veranstaltungen, die über Kooperationspartner oder andere Institutionen gebucht werden und bei denen bereits eigene vertragliche Regelungen zu Preisen, Stornierung und Zahlungsbedingungen bestehen, gelten die jeweiligen Vereinbarungen.

12. Haftung

Die Naturpädagogin und die von ihr eingesetzten Honorarkräfte führen die Veranstaltungen fachgerecht und mit der erforderlichen Sorgfalt durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden auf mögliche Gefahren hingewiesen und erhalten für die jeweiligen Aktivitäten entsprechende Anweisungen.
Die Teilnahme an naturpädagogischen Veranstaltungen findet teilweise in natürlichen Lebensräumen und unter wechselnden äußeren Bedingungen statt. Naturtypische Risiken, die auch bei angemessener Vorsicht nicht vollständig ausgeschlossen werden können, gehören zu den Besonderheiten einer Veranstaltung in der Natur – etwa Wurzelwege, Pfützen, rutschige Steine oder nasses Laub.
Die Aufsichtspflicht für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer verbleibt bei den jeweils verantwortlichen Lehrkräften, pädagogischen Fachkräften oder sonstigen Begleitpersonen der Einrichtung.
Eine Haftung der Naturpädagogin bzw. der von ihr eingesetzten Honorarkräfte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Zahlungsbedingungen bei Direktbuchungen

Bei direkt gebuchten Veranstaltungen wird der zuvor vereinbarte Preis berechnet.
Die Rechnung wird im Anschluss an die Veranstaltung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu begleichen.
Eine Vorauskasse wird nicht verlangt.
Für einzelne Veranstaltungen können Mindest- oder Höchstteilnehmerzahlen gelten. Diese sind der jeweiligen Programmbeschreibung bzw. dem individuellen Angebot zu entnehmen.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Änderungen oder Ergänzungen zu einer vereinbarten Veranstaltung bedürfen der Abstimmung zwischen der buchenden Einrichtung und der Naturpädagogin.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.